Dein Förderprogramm
Das ASO-Förderprogramm gibt Euch die Möglichkeit eine lebenswertere Neustadt zu schaffen und das Neustadt Quartier nach Euren Bedürfnissen zu gestalten!
Die Schwerpunkte des ASO-Förderprogramms kurz auf einem Blick:
- Erhaltung und Entwicklung der Lübecker und Lüneburger Straße als Orte zum Wohnen und Arbeiten, für Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung sowie für Versorgung, Gesundheit und Freizeit
- Enwicklung eines vielfältigen Nutzens des Fördergebiets Alte und Neue Neustadt durch Stärkung der Wohnfunktion, kultureller und öffentlicher Einrichtungen
- Entwicklung vielfältiger Wohnformen für alle gesellschaftlichen Gruppen der Neustadt
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts durch Gemeinschaftseinrichtungen für Gruppen übergreifende Begegnung und Austausch innerhalb der Stadtteile
- Barrierearme Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der öffentlichen Räume für alle gesellschaftlichen Gruppen innerhalb der Alten und Neuen Neustadt
- Belebung der Lübecker und Lüneburger Straße durch Freiraum für zwischenmenschliche Aktivitäten und das Schaffen von Orten, die zum Verweilen einladen und zum Mitgestalten aufrufen
- Gestaltung räumlicher Vielfalt durch Erhalt und behutsame Anpassung der vorhandenen Raumstrukturen
- Pflege des Stadtbildes der Neustadt durch Erhalt und Schaffung stadtbaukultureller Qualitäten
- Optimierung der öffentlich nutzbaren Infrastruktur auf und um die Lübecker und Lüneburger Straße
- Barrierefreie Entwicklung der Verkehrsräume innerhalb der Fördergebietskulisse Alte und Neue Neustadt
- Einbindung der Neustädter:innen in die Entwicklungen ihres Stadtteils
- Aktivierung, effektive Mitwirkung und partnerschaftliche Kooperation aller Neustädter Akteur:innen und das Schaffen von Netzwerken zur gemeinsamen weiter Entwicklung der Alten und Neuen Neustadt
Natürlich könnt Ihr Euch ebenfalls und über den Verfügungsfonds hinaus fördern lassen, wie das ganz funktioniert und was Ihr beachten müsst, findet Ihr hier unten in den Downloads!
Nicht vergessen der Stichtag für die Antragsannahme ist immer der 31.01. für das darauffolgende Programmjahr!